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EU einigt sich auf Ausnahmen bei CO₂-intensiven Importen

Die EU will den bürokratischen Aufwand für die Einfuhr energieintensiver Güter wie Stahl und Dünger reduzieren. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in Straßburg auf eine Änderung des sogenannten CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM). Statt auf die Menge soll es sich künftig am Wert der Einfuhren orientieren.

Im kommenden Jahr führt die EU eine CO₂-Grenzabgabe ein, die mit dem europäischen CO₂-Preis schrittweise steigen soll. Das gilt für Einfuhren, deren Produktion besonders viel Kohlendioxid verursacht: Eisen, Stahl und Aluminium sowie Zement, Düngemittel und Wasserstoff. Die Gebühr entspricht dabei dem Wert der CO₂-Zertifikate, die ein Importeur bei einer Produktion in der EU hätte bezahlen müssen.

Den bisherigen Vorgaben zufolge wäre die Abgabe auf Einfuhren im Wert von mehr als 150 Euro pro Jahr fällig geworden. Die EU-Gesetzgeber einigten sich nun darauf, die Schwelle stattdessen künftig von der Einfuhrmenge abhängig zu machen. Sie soll bei 50 Tonnen pro Jahr pro Betrieb liegen.

99 Prozent der Emissionen offenbar trotzdem erfasst

Der Mechanismus ist eine Art CO₂-Zoll: Er soll zum einen verhindern, dass Hersteller energieintensiver Güter ins Ausland abwandern. Andererseits soll er hiesige Unternehmen vor billigen Importen schützen und es für ausländische Hersteller attraktiver machen, klimafreundlich zu produzieren.

EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra sagte nach der Einigung, 90 Prozent der Unternehmen würden von den Regeln befreit und dennoch 99 Prozent der Emissionen erfasst. Ziel der Abgabe ist es, mittelständische Unternehmen vor der Einfuhr günstiger energieintensiver Güter zu schützen, für die im Herkunftsland weniger strikte Klimavorgaben gelten.

Warum gibt es eine CO₂-Grenzabgabe?

Die CO₂-Grenzabgabe CBAM soll verhindern, dass europäischen Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch Klimaschutzvorgaben entstehen. In der EU müssen Firmen CO₂-Zertifikate für die betroffenen Waren kaufen – ohne einen Ausgleichsmechanismus für Importe wäre die Produktion außerhalb der EU also günstiger, Unternehmen könnten ihren Standort verlagern.

Derzeit erhalten die europäischen Industrieunternehmen deshalb kostenlose CO₂-Zertifikate, die einen großen Teil ihrer Emissionen abdecken. Diese kostenlosen Zertifikate sollen in den kommenden zehn Jahren auslaufen und das alte System durch die CO₂-Grenzabgabe ersetzt werden.

Das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Länder müssen den am Mittwoch vereinbarten Änderungen noch formal zustimmen. In beiden Institutionen hatte sich bereits eine breite Mehrheit grundsätzlich für die Reform ausgesprochen.