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Justizministerin Hubig will Greenwashing eindämmen

Für Werbung mit Umweltaussagen wie »klimafreundlich« oder »biologisch abbaubar« sollen in Zukunft strengere Vorgaben gelten, und zwar sowohl für Produkte als auch für Dienstleistungen. Ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung von EU-Recht hat das Bundesjustizministerium in Berlin veröffentlicht. Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen.

Oft sei unklar, was sich hinter Umweltaussagen verberge, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). »Das wollen wir ändern: Werbung mit Umweltaussagen soll künftig voraussetzen, dass man die Aussage auch belegen kann.«

So sollen allgemeine Aussagen wie »nachhaltig« oder »umweltfreundlich« nicht auf das gesamte Produkt bezogen werden dürfen, wenn sie nur auf einen Teilaspekt zutrifft. Werbeaussagen wie »bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig« muss ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein.

Umweltsiegel müssen zertifiziert werden

Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung wie zum Beispiel ein Streamingservice als »klimaneutral« beworben wird, muss dies durch den Kauf von CO-Zertifikaten gedeckt sein. Klimaneutral bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als an anderer Stelle auch wieder gebunden werden, zum Beispiel durch Aufforstungsprojekte.

Ökologische oder soziale Nachhaltigkeitssiegel sollen künftig nicht mehr einfach vom Anbieter selbst vergeben werden können, sondern müssen staatlich festgesetzt sein oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das durch Dritte überprüft wird.

Produkte, die bewusst so hergestellt werden, dass sie nur begrenzt haltbar sind, dürfen von Unternehmen nicht mehr beworben werden, wenn ein Unternehmer dies weiß. Das würde zum Beispiel für Händler von Elektrogeräten gelten, die wissen, dass ein Hersteller absichtlich Teile von schlechter Qualität eingebaut hat, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte häufiger ersetzen müssen.

Zudem soll es neue Regeln gegen die manipulative Gestaltung von Websites oder Apps geben. Konkret geht es um die Beeinflussung beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen. So darf bei mehreren Auswahlmöglichkeiten nicht mehr eine grafisch hervorgehoben werden. Es soll auch verboten werden, Verbraucher wiederholt zu einer Auswahl aufzufordern, obwohl sie diese Auswahl bereits getroffen haben. Zudem muss das Verfahren zur Anmeldung und zur Beendigung eines Dienstes vergleichbar gestaltet sein. Einen Dienst zu kündigen, darf also nicht schwieriger sein, als sich anzumelden.