Die Lufthansa darf sich mit einer Minderheitsbeteiligung an der lettischen Fluggesellschaft AirBaltic beteiligen. Das Bundeskartellamt sieht trotz »erheblicher wettbewerblicher Bedenken« keine Möglichkeit zum Einschreiten und macht deshalb den Weg frei für den Einstieg der größten deutschen Airline.
Zwar gebe es bei mehreren Verbindungen zwischen Deutschland und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken, erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt am Montag. »Dennoch mussten wir den Zusammenschluss genehmigen, weil es sich bei den betroffenen Strecken insgesamt gesehen um sogenannte Bagatellmärkte mit sehr geringen Umsätzen handelt.«
AirBaltic soll künftig noch öfter für Lufthansa fliegen
Die Lufthansa plant, zehn Prozent der Anteile an AirBaltic zu erwerben, was einem Transaktionspreis von vierzehn Millionen Euro entspricht. Trotz dieses verhältnismäßig geringen Anteils erhält der deutsche Konzern demnach Rechte »an der Beschlussfassung« der lettischen Airline. Außerdem weiten die beiden Fluggesellschaften ihre Wetlease-Kooperation aus, in deren Rahmen Air Baltic der Lufthansa Flugzeuge samt Personal überlässt. Für die Letten ist dieses Geschäft laut Kartellamt finanziell »von großer Bedeutung«.
Vor diesem Hintergrund gehen die Wettbewerbshüter davon aus, dass die Lufthansa »einen wettbewerblich erheblichen Einfluss« auf Air Baltic erlangen wird. Es sei zu erwarten, dass Air Baltic »nach dem Zusammenschluss die Interessen ihrer Minderheitsaktionärin Lufthansa bei ihren Entscheidungen maßgeblich berücksichtigen wird«.
Rechtlich bleiben Lufthansa und AirBaltic trotz der Beteiligung eigenständige Unternehmen. Sie dürfen sich nicht wettbewerbswidrig absprechen, andernfalls könnte das Kartellamt gegen sie vorgehen. Air Baltic ist Lettlands größte Fluggesellschaft mit Sitz in Riga. Die Airline hat laut eigenen Angaben 50 Airbus-Flugzeuge, von denen aktuell 21 bereits für den Lufthansa-Konzern fliegen.