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Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro steigen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 12,82 Euro soll in zwei Schritten bis zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Dies schlage die Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem einstimmigen Beschluss vor, teilte die Vorsitzende Christiane Schönefeld am Freitag vor Journalisten in Berlin mit. Zunächst solle die Lohnuntergrenze Anfang 2026 auf 13,90 Euro steigen. Sie sprach von einer tragfähigen Lösung.

Die Kommission blieb damit unter der Zielmarke, die vor allem die SPD vorgegeben hatte. Die Sozialdemokraten hatten erklärt, der Mindestlohn werde noch 2026 auf 15 Euro steigen. Diese Marke wird nun nicht einmal 2027 erreicht. Die Mindestlohnerhöhung muss von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) per Rechtsverordnung umgesetzt werden. Die Bundesregierung kann den Beschlussvorschlag nicht ändern.

Dies betonte auch die Mindestlohnkommission, die die Bundesregierung vor einem politischen Eingreifen bei der Anhebung der Lohnuntergrenze warnte. Versuche der politischen Beeinflussung seien mit der gewollten Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission nicht vereinbar, sagte die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, kritisierte zudem den enormen politischen und medialen Druck, der auf die Mindestkommission ausgeübt worden sei.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schloss sich dem Appell indirekt an. «Das ist gelebte Sozialpartnerschaft und zeigt, dass die Kommission funktioniert. Die Lohnfindung bleibt auch in Zukunft Sache der Tarifpartner.«